Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 4. November 2026
1. Einleitung
Diese Bedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen
Heiko „Axi“ Akstinat (nachfolgend: „Axi“ und „er“ genannt), selbstständiger Dienstleister für Social-Media-Betreuung, Newsletter sowie Foto- und Videobearbeitung für Onlineshops, CVR-Nr. 45219798, Skovby Nederst 12, 5985 Søby, Dänemark, Betreiber der Website www.social-media-va.de, mein@social-media-va.de
und dir als Klient*in, der oder die die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt (nachfolgend „Klientin“ sowie „du“ genannt).
Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und Selbstständige, nicht an Verbraucher.
Sollten diese AGB an einem Punkt mit den AGB deines Unternehmens kollidieren, muss dies vor Auftragserteilung mitgeteilt werden. Es können in dem Fall abweichende Bedingungen formuliert werden, die dann von beiden Seiten schriftlich anerkannt werden müssen. Dazu reicht eine E-Mail.
2. Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit
Du kannst nur dann eine Dienstleistung von Axi buchen, wenn du in deinem Unternehmen über die dafür notwendige Erlaubnis zur Entscheidung verfügst und dir das dafür notwendige Budget zur Verfügung steht. Du darfst keine Dienstleistung buchen, wenn du zum Zeitpunkt der Buchung nicht sicher bist, ob dein Unternehmen die Dienstleistung innerhalb des Zahlungszeitraumes bezahlen kann. Mehr zum Zahlungszeitraum siehe Punkt 9.
Damit gebuchte Leistungen umgesetzt werden können, musst du Axi Zugriff auf die vereinbarten Kanäle und Tools gewähren, zum Beispiel auf deine Social-Media-Kanäle und dein Mail-Tool für Newsletter. Für Anzeigen (Beiträge bewerben, Kampagnen) erhält Axi alle nötigen Rechte auf den jeweiligen Plattformen und im Werbekonto, um Inhalte in deinem Auftrag bewerben zu können.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald du als bereits erfasste Klientin Axi schriftlich den Auftrag für die Durchführung einer Dienstleistung erteilst und Axi diesen bestätigt hat. Das kann via Brief, Website-Kontaktformular, E-Mail oder Messenger-App erfolgen. Zu jeder Leistung bekommst du vorab, was genau enthalten ist, und einen festen Preis.
Solltest du noch nicht als Klientin erfasst sein, weil du beispielsweise zum ersten Mal Axi einen Auftrag erteilst, wird zunächst das ausgefüllte Klientenstammblatt benötigt. Die erfassten Daten werden entsprechend des Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeitet – für mehr Details dazu siehe Punkt 13.
4. Mindestlaufzeit, Widerruf und Kündigung
Axi gewährt dir als Klientin eine Widerrufsfrist von 24 Stunden. Innerhalb dieser Zeit kannst du von deinem erteilten Auftrag zurücktreten. Trotz eines Widerrufes behält sich Axi das Recht vor, bereits entstandene Kosten durch z. B. geleistete Arbeitszeit oder Materialeinsatz in Rechnung zu stellen.
Monatspakete (Start, Takt, Rundum) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab dem vereinbarten Beginn. Danach laufen sie unbefristet weiter und sind monatlich kündbar, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Während der Mindestlaufzeit ist keine ordentliche Kündigung möglich. Eine Kündigung wirkt frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Für längere Laufzeiten gibt es keinen Rabatt, die Preise gelten für jeden Monat.
Einzelleistungen (zum Beispiel Einstieg, Kanal-Check, Reel schneiden, Fotos, Shooting, Newsletter, Kampagne, Marketingplan) sind einmalige Aufträge ohne Laufzeit. Sie enden mit der Ablieferung. Stornierst du eine Einzelleistung vor der Ablieferung, berechnet Axi die bis dahin geleistete Arbeitszeit und die entstandenen Kosten.
Kündigungen bedürfen der Textform, eine E-Mail reicht. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als Klientin akzeptierst du, dass Axi alle bis zum Ende des Vertrags erbrachten Leistungen, alle Teilleistungen und alle bis dahin zur Erbringung der Leistungen entstandenen Kosten in Rechnung stellen wird.
5. Einhaltung von Deadlines und Terminen
Es kann jedem mal passieren, dass Deadlines oder Termine nicht eingehalten werden können. Um eine gute, respektvolle Zusammenarbeit zu fördern, wird dich Axi spätestens am Tag vor der Deadline informieren, sollte er einen Termin oder eine Deadline nicht halten können. Als Klientin verpflichtest du dich ebenfalls dazu, Deadlines und Termine spätestens am Tag vor dem Termin bzw. vor Ablauf der Deadline abzusagen.
6. Bereitstellung von Materialien und deren Rechte
Nachfolgend werden Bilder, Videos, Tonaufnahmen und Texte zusammenfassend als „Assets“ bezeichnet. Wenn du bei einem Monatspaket die Materialstufe „Du lieferst“ oder „Ich veredele“ wählst, ist Axi auf die Bereitstellung von Assets angewiesen. Axi bittet, dies zu beachten. Fertige Assets liefere bitte spätestens 1 Tag vor der geplanten Veröffentlichung. Rohmaterial, das Axi bearbeiten soll (zum Beispiel Handyvideos für Reels), liefere bitte so früh, dass genug Zeit für Bearbeitung und Feedbackschleife bleibt. Ansonsten ist keine fristgerechte Umsetzung der Dienstleistung möglich.
Als Klientin musst du sicherstellen, dass du alle nötigen Rechte zur Nutzung, Verbreitung, Veränderung und Übertragung der bereitgestellten Materialien besitzt und diese zur Durchführung der gebuchten Dienstleistung an Axi überträgst. Diese Übertragung findet mit der Anlieferung der Materialien statt und muss nicht gesondert erwähnt werden. Das Material bleibt in deiner Hand, Axi erhält daran nur die Rechte, die für die Leistung und nach Punkt 11 nötig sind.
Bitte beachte hierbei auch, dass du damit Axi das Recht einräumst, die von ihm erstellten oder verarbeiteten Inhalte auf seiner Website und seinen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, musst du Axi davon in Kenntnis setzen. Mehr dazu unter Punkt 11.
Sollte es durch die Verarbeitung der von dir bereitgestellten Materialien zur Verletzung von Rechten Dritter kommen, erklärst du dich dafür verantwortlich und entbindest Axi von jeglicher Mitschuld. Axi wird eingehende Rechtsansprüche und Klagen, die sich auf die angelieferten Assets beziehen, an dich als Klientin umgehend weiterleiten.
Wenn Axi Produkte für ein Shooting erhält, gelten die Regeln zum Versand in Punkt 8.3.
7. Abnahme und Ablieferung
Wenn in einer Leistung eine Feedbackschleife enthalten ist, wird es eine Abnahme geben. Dazu wird Axi dir als Klientin den kreativen Inhalt präsentieren. Dies kann via E-Mail, Messenger-App, Cloudspeicher oder Link zu einem dazu geeigneten Webservice erfolgen. Die Zahl der Feedbackschleifen steht in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (zum Beispiel 2 pro Post, 1 pro Reel).
Nach Versendung des Assets zur Abnahme hast du als Klientin 2 Wochen Zeit, den Inhalt abzunehmen. Sollte nach Ablauf dieser Zeit keine Rückmeldung zum Asset erfolgt sein, gilt dieser kreative Inhalt automatisch als abgenommen und damit als erfolgreich abgeliefert.
Feedbackschleifen: Eine Feedbackschleife bedeutet, dass du als Klientin Änderungswünsche mitteilen darfst. Die Änderungswünsche müssen vom Umfang her geringer ausfallen als eine komplette Neugestaltung des kreativen Inhaltes.
Die Änderungswünsche werden von Axi innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes im Rahmen seiner Möglichkeiten umgesetzt und dir als neue Version übermittelt. Solltest du weitere Änderungswünsche haben, müssen diese in einer neuen Feedbackschleife mitgeteilt werden. Falls keine weitere Feedbackschleife mehr zur Verfügung steht oder nicht gebucht wurde, gilt die neue Version automatisch als abgenommen und damit als erfolgreich abgeliefert.
Beiträge gehen erst nach deiner Freigabe online. Falls ein Posting vereinbart wurde, gilt ein Asset als abgeliefert, wenn es auf den jeweiligen Kanal hochgeladen und für eine Veröffentlichung eingeplant wurde.
8. Details zu den angebotenen Dienstleistungen
Nachfolgend erhältst du eine Erläuterung einzelner Begriffe in den Leistungsbeschreibungen. Für den Umfang einer Leistung ist die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung auf der Website oder im Angebot maßgeblich.
8.1. Allgemeines
Im Sinne der Klientin: Axi verpflichtet sich, mit all seinen Leistungen stets im Sinne der Klientin zu handeln.
Festpreis: Ein Netto-Festpreis. On top können Leistungen hinzugebucht werden, deren Kosten zum Preis hinzukommen. Zur Umsatzsteuer siehe Punkt 9.
KVA: Für Leistungen ohne Festpreis, zum Beispiel einen Marketingplan fürs Jahr oder ein Sonderprojekt, schickt Axi dir vor Abschluss der Buchung einen Kostenvoranschlag (KVA). Darin kannst du seine Einschätzung zum Arbeitsaufwand ablesen und erhältst einen entsprechenden Preis. Erst wenn du diesen akzeptierst, kommt es zu einer Buchung.
Die tatsächliche Abweichung von Axis Einschätzung wird zwischen Axi und dir als Klientin aufgeteilt. Das bedeutet: Ist Axi schneller als geschätzt, bezahlst du dennoch die Hälfte der Zeitdifferenz; braucht Axi länger als geschätzt, musst du auch in diesem Fall nur die Hälfte der Differenz zahlen. Diese Praxis sorgt für eine faire Einschätzung des Aufwandes beider Seiten und hält das finanzielle Risiko auf beiden Seiten in einem überschaubaren Rahmen.
Monatspakete: Start, Takt und Rundum sind Monatspakete mit einem festen Preis pro Monat. Der Preis hängt von der gewählten Materialstufe ab. Zur Mindestlaufzeit und Kündigung siehe Punkt 4. Monatspakete werden monatlich abgerechnet.
Materialstufen: „Du lieferst“: Fotos und Videos kommen von dir. „Ich veredele“: Du schickst Rohmaterial, Axi schneidet Reels und bearbeitet Fotos. „Ich produziere“: Du schickst Axi deine Produkte, er fotografiert und filmt sie bei sich und schneidet die Ergebnisse. Der Umfang der Stufen im Monatspaket steht in der Leistungsbeschreibung.
Monatskontingent: Der Leistungsumfang eines Monatspakets gilt für den jeweiligen Monat. Leistungen, die in einem Monat nicht abgerufen werden, verfallen mit Monatsende, es sei denn, Axi hat die Nichtleistung zu vertreten.
Zubuchungen: Mehr Posts, Reels, Fotos, Newsletter oder Anzeigen kannst du jederzeit zu den Einzelpreisen zubuchen.
Erreichbarkeit: Axi ist per E-Mail und Messenger Mo bis Fr von 10 bis 17 Uhr erreichbar. Erweiterte Zeiten (Mo bis Sa, 9 bis 20 Uhr) kosten 60 € im Monat.
Feedbackschleife: siehe Punkt 7.
Lizenz: Regelungen zur Nutzungsart stehen unter Punkt 10 (Urheberrecht und Nutzungsrechte).
8.2. Social-Media-Betreuung, Newsletter und Anzeigen
Ein einzelnes Posting: ein Bildbeitrag, ein Video, ein Text, eine Story. Bei Karussell-Postings (ein Beitrag, bei dem man durch Swipen mehrere Bilder betrachten kann) wird jeder Swipe wie 1 Post gewertet.
Crossposting: Dies bezeichnet das Verbreiten eines Assets auf mehreren Social-Media-Plattformen. Es darf pro Social-Media-Netzwerk ein Kanal definiert werden. Wird der gleiche Inhalt auf mehreren dieser definierten Kanäle veröffentlicht, gilt dies trotzdem nur als 1 Posting. Wurden Monatspakete für mehrere Kanäle desselben Netzwerks gebucht, gilt auch das Crossposting eines Assets auf diesen Kanälen als 1 Posting.
Community-Management: Axi prüft den Kanal auf Kommentare, Nachrichten und Erwähnungen und antwortet nach deinen Vorgaben, zum Beispiel aus dem Stilleitfaden. Die Zahl der Kanal-Checks steht in der Leistungsbeschreibung. Fragen zu Bestellungen, Reklamationen oder Rechtlichem leitet Axi an dich weiter.
Newsletter: Axi schreibt und versendet den Newsletter über das Mail-Tool der Klientin oder pflegt einen von dir gelieferten Text dort ein. Du bleibst verantwortlich für den Verteiler, die Einwilligungen der Empfänger und die Pflichtangaben (zum Beispiel Impressum und Abmeldelink).
Monatsbericht, Kanal-Check und Konkurrenz-Analyse: Als Übersicht gilt eine Tabelle. Beim Monatsbericht und beim Kanal-Check wird ein Monat oder werden die letzten 20 Posts ausgewertet, beim Monatsbericht mit Kennzahlen, besten und schwächsten Posts und einer Einschätzung als PDF. Bei der Konkurrenz-Analyse wird ein fremder Kanal im letzten Monat betrachtet, es werden maximal 20 Postings aufgeführt.
Werbebudget: Damit ist das Geld gemeint, das du in die Werbung investieren möchtest. Du zahlst es direkt an die Plattform.
Beiträge bewerben: Axi bewirbt einen Beitrag per Boost oder richtet eine kleine Kampagne ein und wertet sie aus. Er schuldet die ordnungsgemäße Einrichtung und Auswertung, keinen bestimmten Erfolg.
8.3. Fotos und Videos
Reel schneiden: Aus deinem Material entsteht ein Video bis 1:30 Min., hochkant oder quer, mit einer Feedbackschleife. Mehr Material, Texteinblendungen, Musik sowie Farb- und Tonbearbeitung gibt es gegen Aufpreis.
Shooting („Ich produziere“): Du schickst die Produkte versichert nach Ærø und trägst Hin- und Rückversand. Axi fotografiert und filmt, du bekommst die Ergebnisse zur Freigabe, danach schickt Axi die Produkte zurück. Das Risiko auf dem Versandweg trägst du, bitte schließe eine Transportversicherung ab. Für Schäden an den Produkten bei Axi haftet er nach Punkt 14.
KI als Werkzeug: Axi nutzt KI für Entwürfe, Recherche, Untertitel und Auswertungen. Texte und Ideen liest er selbst gegen. Was KI bei deinen Inhalten darf und was nicht, halten Axi und du im Stilleitfaden fest. KI-generierte Bilder kennzeichnet Axi. Die Freigabe bleibt bei dir.
Sollten dir weitere Erläuterungen fehlen, gib Axi gern Bescheid. Er wird sie mit dem nächsten Update der AGB nachtragen.
9. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder auf der Website genannten Nettopreise. Für Klientinnen in Dänemark kommt die dänische Umsatzsteuer (Moms, derzeit 25 %) hinzu. Für Klientinnen außerhalb von Dänemark weist Axi keine dänische Umsatzsteuer auf den Rechnungen aus, weil das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt. Dafür brauchst du eine gültige USt-IdNr., die du Axi mitteilst. Das bedeutet, dass du in dem Fall selbst die Umsatzsteuer berechnen und mit der Umsatzsteuervoranmeldung abführen musst, sie aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen kannst. Es läuft also auf ein Nullsummenspiel für dich hinaus.
Für Neukundinnen gilt: Der erste Auftrag ist innerhalb von 3 Wochen zu 50 % in Vorkasse zu zahlen. Erst nach Zahlungseingang wird Axi mit der Arbeit beginnen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht rechtzeitig, gilt der Auftrag als annulliert.
Als Weg der Bezahlung werden Überweisungen auf das in der Rechnung angegebene Konto akzeptiert. Die Bezahlung muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung eingegangen sein, befindest du dich als Klientin mit deiner Zahlung in Verzug. Axi darf in diesem Fall Verzugszinsen, Mahngebühren und die gesetzliche Entschädigung für Zahlungsverzug nach dem dänischen Zinsgesetz (Renteloven) berechnen, außerdem Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstanden sind. Du wirst von Axi nach Ablauf der Zahlungsfrist durch eine Mahnung daran erinnert. Ein Inkasso- oder gerichtliches Verfahren wird nicht ausgeschlossen.
Die Preise sind in Euro oder Dänischen Kronen zu zahlen.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
In vielen Leistungen, zum Beispiel bei Fotos, Videos, Grafiken, Texten und Konzepten, wird Axi für dich kreativ tätig. Er gilt dann als Urheber des neu geschaffenen kreativen Werkes. Mit Eingang des Rechnungsbetrages, zzgl. eventuell entstandener Mahn- und Verzugsgebühren, auf dem Konto von Axi überträgt er deinem Unternehmen das Recht, die gebuchten kreativen Inhalte entsprechend der vereinbarten Nutzungsarten zu verwenden.
Im Preis enthalten: Du darfst alle Inhalte, die Axi für dich erstellt oder bearbeitet hat, auf deinen Social-Media-Kanälen (Posts, Stories, Reels), in deinem Newsletter, in deinem Onlineshop (Produktseiten und Shop-Website) und in deiner internen Kommunikation nutzen. Das gilt zeitlich unbefristet und ohne räumliche Beschränkung, jeweils für dein Unternehmen und deine Marken.
Anzeigen: Für Fotos und Videos, die Axi selbst produziert hat („Ich produziere“), kommt für die Nutzung in bezahlter Werbung (Social Ads, auch gebooste Beiträge) ein Aufschlag von 25 % auf den Einzelpreis der jeweiligen Foto- oder Videoleistung hinzu. Die Nutzung gilt für 12 Monate ab der ersten Schaltung. Für Texte, Grafiken und für Material, das du selbst geliefert hast, ist die Nutzung in Anzeigen im Preis enthalten.
Weitere Nutzungsarten: Alles darüber hinaus, zum Beispiel Flyer, Plakat, Katalog, Präsentation, E-Book, App, TV- oder Radio-Spot, Messestand oder die Weitergabe an Dritte, klären Axi und du vorab einzeln. Diese Nutzungen kosten extra.
11. Bereitstellung für Werbung
Mit deiner Auftragserteilung erklärst du dich damit einverstanden, dass Axi die für dich erstellten kreativen Inhalte nach der Veröffentlichung auch zum Zwecke der Bewerbung seiner Dienstleistungen verwenden darf. Zudem darf er die Zusammenarbeit mit deinem Unternehmen oder deiner Marke öffentlich benennen. Beispielsweise darf er die Assets auf seiner Website (inkl. Blog) einbinden, zeigen und die Zusammenarbeit beschreiben, sowie auf seinen Social-Media-Kanälen wie z. B. Facebook, Instagram, YouTube, TikTok, LinkedIn und Xing. Dazu wird keine gesonderte Erlaubnis angefragt.
Axi wiederum garantiert, dass keinerlei sensible Daten wie z. B. Analyse-Daten, Kontaktdaten oder Firmeninterna veröffentlicht werden.
Solltest du Materialien für eine gebuchte Dienstleistung zur Verfügung gestellt haben, erteilst du mit der Anlieferung des Materials Axi das Recht, diese wie oben beschrieben zum Zwecke der Eigenwerbung im Nachgang zu veröffentlichen. Sollte das Recht nicht auf Axi übertragbar sein, musst du Axi davon in Kenntnis setzen.
12. Geheimhaltung
Sowohl du als Klientin als auch Axi erklären sich mit der Erteilung und Annahme eines Auftrages zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen bereit. Dazu gehören unter anderem:
- Kontaktdaten, die ansonsten nicht online frei zugänglich sind
- Informationen, die während Meetings, Calls und Gesprächen geteilt wurden und nicht frei zugänglich sind
- Zugangsdaten
- eingesetzte Tools, Software und Hardware
Die Bereitschaft zur Geheimhaltung bleibt für beide Seiten auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit bestehen. Die Tatsache, dass gerade eine Zusammenarbeit besteht oder in der Vergangenheit bestand, unterliegt hingegen keiner Geheimhaltung.
13. Datenschutz
Beide Seiten verpflichten sich zu einem DSGVO-konformen Datenschutz. Beide Seiten akzeptieren die auf dieser separaten Seite zum Datenschutz geregelten Details zur Erfassung und Verarbeitung von Daten über die Website.
Weiterhin akzeptieren beide Seiten den Umgang mit Daten gemäß des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Der Zugang sowie die Einwilligung erfolgen über das Klientenstammblatt (siehe Punkt 3). Ohne eine Einwilligung kannst du die Dienstleistungen von Axi nicht in Anspruch nehmen.
14. Haftung
Axi verpflichtet sich zur Haftung, sollte er im Zuge der Durchführung seiner Dienstleistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch du als Klientin oder Dritte zu Schaden gekommen sein.
Sollte durch das Material, das von dir als Klientin oder durch beauftragte Personen angeliefert wurde, jemand zu Schaden kommen, kann Axi dafür nicht haftbar gemacht werden. Mehr dazu siehe Punkt 6.
Beide Seiten vereinbaren, dass Axi nicht haftbar gemacht werden kann, wenn durch falsche Beratung oder aufgrund seiner Empfehlungen (zum Beispiel zu Inhalten, Anzeigen oder Kennzahlen) dir als Klientin oder Dritten ein Schaden entstanden ist.
Axi schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten Erfolg wie Reichweite, Follower, Klicks oder Umsatz.
15. Schlichtungsverfahren
Axi ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Änderungen an diesen AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Axi behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Axi wird dich als Klientin über die neuen Bedingungen rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen via Mail informieren. Du hast in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieser Information zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Änderung von dir als Klientin automatisch als genehmigt. Axi wird dich bei der Benachrichtigung über die neuen Bedingungen darauf hinweisen, ab wann sie in Kraft treten.
17. Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Forderungen aller Art gegen Axi an Dritte ist ausgeschlossen.
Anwendbar ist dänisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). Als Gerichtsstand gilt Svendborg, Dänemark. Axi ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand der Klientin zu klagen.
Sollte eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Beide Seiten sind verpflichtet, unwirksame Teile einer Klausel im Wege der ergänzenden Vereinbarung unverzüglich durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Vertragssprache ist Deutsch.